Gasanbieter kündigen und wechseln

Bei einem Gasanbieterwechsel nicht dem alten Anbieter kündigen

Haben Sie sich für einen neuen Gasanbieter entschieden übernimmt dieser die Kündigung ihres Vertrags mit Ihrem derzeitigen Gasanbieter – zum erstmöglichen Zeitpunkt. Es ist wichtig, dass nicht Sie selbst kündigen, damit keine Unterbrechung bei der Gasversorgung zustande kommt. Nur in Ausnahmefällen macht es Sinn, im Zuge eines Gasanbieterwechsel zu kündigen: Wenn Ihr derzeitiger Gasanbieter beispielsweise eine Preiserhöhung angekündigt hat und enge Kündigungsfristen für die Sonderkündigung gesetzt hat. Dann sollten Sie auf jeden Fall schriftlich kündigen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung innerhalb von 2 Wochen schriftlich zu bestätigen. Vermerken Sie dann auf jeden Fall beim Abschluss des Vertrages mit Ihrem zukünftigen Gasversorger, dass Sie bereits gekündigt haben.

Bei einer Kündigung des Gasanbieters aufgrund eines Auszugs aus der Wohnung sollten Sie sehr zeitnah dem Gasanbieter mitteilen, wann Sie ausgezogen sind und wie der Zählerstand war (Zählernummer nicht vergessen!). Im Idealfall – dies sollte auch die Regel sein – haben Sie ein Protokoll der Wohnungsübergabe, mit allen frisch abgelesenen Zählerständen und Zählernummern.