Der § 560 BGB besagt, dass Vermieter seine Mieter vor überflüssigen Kosten bewahren muss, dass die Betriebskosten so niedrig wie möglich gestaltet werden müssen. Zu den Betriebskosten gehören auch die Heiz-/ bzw. Gaskosten. Und angesichts des steigenden Preisniveaus beim Erdgas sind Vermieter durchaus in der Pflicht, einen Vergleich der Marktpreise durchzuführen – im Sinne ihrer Mieter und im Idealfall mit einem Gasrechner.
Die Situation in Deutschland: fast die Hälfte aller Haushalte heizen mit Erdgas
Von den rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland heizen fast die Hälfte mit Erdgas. Doch längst nicht alle haben die Möglichkeit, selbst ihren Gasanbieter zu bestimmen. In Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen ist oftmals der Vermieter, der die Entscheidung für einen Energieversorger fällt. In Zahlen ausgedrückt: 10 Millionen Haushalte haben es selbst in der Hand von welchem Gasanbieter sie Erdgas beziehen. 9 Millionen Haushalte hingegen sind in diesem Fall von ihrem Vermieter abhängig.
Bei steigenden Betriebskosten: Nachvollziehbarkeit
Steigen die Betriebskosten um mehr als 10% im Vorjahresvergleich, so kann man als Mieter eine Erklärung für den Preisanstieg verlangen. Als Vermieter eine unangenehme Situation, vor der er sich jedoch recht einfach schützen kann: indem er mit dem Gasrechner einen Vergleich durchführt. Agiert ein Vermieter hier kostenbewusst, so kann es sich durchaus für ihn bezahlt machen. Vor allem dann, wenn er es seinen Mietern auch entsprechend kommuniziert. Ein Vermieter, der sich um das Wohl seiner Mieter kümmert – immer eine gute Voraussetzung für ein gutes Mietverhältnis. Und gerade der Vergleich mit dem Gasrechner und die Bereitschaft auch den Gasversorger zu wechseln ist eine einfache Methode, um seinen Mietern eine Kostenersparnis von bis zu mehreren Hundert Euros pro Mietpartei zuteil werden zu lassen.